Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude

Was steht dahinter?

Drei-Zimmer-Wohnung in zentraler Lage mit Balkon zu vermieten – für eine erfolgreiche Wohnungsanzeige reichen diese Angaben schon bald nicht mehr aus. Basierend auf einer EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden, gilt seit Oktober 2007 die Energieeinsparverordnung (EnEV). Das Gesetz verpflichtet alle, die eine Immobilie vermieten oder verkaufen wollen, bis zum 1. Januar 2009 (1. Juli 2009) einen Energieausweis ausstellen zu lassen und Interessenten auf Wunsch vorzulegen. Damit sollen Mieter und Käufer künftig bereits vor der Schlüsselübergabe auf einen Blick sehen können, was an Energiekosten auf sie zukommt.
Aber auch Verkäufer und Vermieter sollen vom Energieausweis profitieren. Wer mit dem Dokument die Sparsamkeit seines Hauses nachweist, kann auf dem Immobilienmarkt angesichts steigender Preise für Öl, Gas und Strom punkten.

Energetische Qualität auf einen Blick: Die sogenannte „rot- grün“ Skala
 


Altbau


Neubau


Welche Varianten gibt es?

Den Energieausweis gibt es in zwei Ausführungen. Grundlage der verbrauchsorientierten Variante sind die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den vergangenen drei Jahren. Der verbrauchsorientierte Energieausweis sagt allerdings nur bedingt etwas über die Energieeffizienz eines Gebäudes aus. Denn wer selten zu Hause ist und wenig heizt, hat einen geringen Verbrauch – auch dann, wenn die Fenster undicht und die Wände kalt sind.
Aussagekräftiger ist der bedarfsorientierte Ausweis. Er betrachtet die energetische Qualität sowie den Zustand der Bausubstanz und der Haustechnik unabhängig von Verbrauch und Nutzungsverhalten.
Wir empfehlen den bedarfsorientierten Energieausweis, insbesondere wenn Modernisierungen geplant sind.

Wer braucht einen Energieausweis?

Schon seit dem 1. Juli 2008 müssen Besitzer älterer Wohnhäuser, die bis Ende 1965 gebaut wurden, einen Energieausweis vorlegen. Für Besitzer jüngerer Häuser gilt dies seit dem 1. Januar 2009, für bestehende Nichtwohngebäude ist der Ausweis erst ab Juli 2009 verpflichtend. Auch müssen für bestimmte Gebäude 1 mit mehr als 1000 m2 Nutzfläche die Ausweise an gut sichtbaren Stellen ausgehängt werden. Die Dokumente sind zehn Jahre gültig. Wer sein Haus selbst bewohnt und es weder vermieten noch verkaufen möchte, benötigt keinen Energieausweis. Weil er neben Kennzahlen allerdings auch Vorschläge für eine energetische Sanierung der Immobilie enthält, ist ein Energieausweis durchaus auch für selbst genutzte Immobilien sinnvoll.

Für Nichtwohngebäude ist die die Datenerfassung für den bedarfsorientierte Ausweis sehr komplex, hierfür sind wir speziell geschult.

Was steht drin?

Ein bedarfs- oder verbrauchsorientierter Energieausweis besteht aus insgesamt vier Seiten. Nach dem Deckblatt, mit Baujahr und Adresse des Hauses, ist auf Seite 2 oder auf der Seite 3 der Gesamtenergiebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben. Um den Energiebedarf verschiedener Häusern leichter miteinander vergleichen zu können, wird er auf einer rot- grünen Skala grafisch abgebildet – Je weiter der Pfeil im grünen Bereich liegt, desto besser die Energieeffizienz des Hauses.
Auf den Folgeseiten geben wir darüber hinaus Modernisierungsvorschläge, um die Energiebilanz des Hauses noch weiter zu verbessern.


Energieausweis für Neubauten?

Für Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden wird Bauordnungsrechtlich nach EnEV ohnehin ein Wärmeschutznachweis geführt, in dem die Randbedingungen der energetischen Qualität vor Baubeginn festgelegt werden. Nach erfolgter Durchführung der Maßnahmen wird dann der Energieausweis aus den vorherigen Berechnungen generiert. Diese gilt Sinngemäß auch bei z. B. Nachweise gegenüber der „KFW-Förderbank“ für die geplante Herstellung von so genannten „KFW-Effizienzhaus“ im Alt- und Neubau. 

Was kostet der Ausweis?

Verbrauchsorientierte Energieausweise gibt es bereits ab 15 Euro mit wenigen Klicks im Internet. Von diesen „Schnäppchen“ raten wir als Fachleute allerdings ab. Um eine seriöse Aussage treffen zu können, sollte ein Energieberater auf jeden Fall eine Hausbegehung vornehmen. Abhängig vom Aufwand berechnen Berater dabei für einen verbrauchsorientierten Ausweis bis zu 70 Euro, für einen bedarfsorientierten Ausweis rund 380 Euro (für 1-2 Familienhäuser und Reihenhäuser jeweils mit bis zu 2 Wohnungen) bzw. rund 580 Euro (für Mehrfamilienhäuser ab 3 bis 10 Wohnungen). Bei den Betragsangaben handelt es sich um Nettowerte.
Grundsätzlich gilt: Je ausführlicher die Begehung, desto mehr kostet der Ausweis. Auch fehlende oder unvollständige Bauunterlagen steigern die Kosten.

Wer stellt den Energieausweis aus?

Wir als Architekten, Bauingenieure und Energieberater stellen für Sie rechtssichere Verbrauchs– und Bedarfsausweise für Alt- und Neubauten aus.
Die EnEV regelt den weiteren Personenkreis der zulässigen Aussteller. Tip: Fragen sie nach Referenzen und einer ausreichenden Berufshaftpflicht.

1 = z. B. in Nds.: Gerichte, Finanzämter, Landesämter, Hochschulgebäude, Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, KiTa, Ausstellungsgebäude, Veranstaltungsgebäude, Schwimmhallen ….

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